Verlässliche Grundschule

  • In der Grundschule muss eine Verlässlichkeit gewährleistet sein. Das bedeutet eine Schulbesuchszeit von vier Stunden in Klasse eins und zwei und eine Schulbesuchszeit von fünf Stunden in Klasse drei und vier.

    Landesverordnung über Grundschulen (GrVO) vom 10. Mai 2017

    § 3 Organisation

    1. Die Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Zeitstunden für die Eingangsphase und von mindestens fünf Zeitstunden für die Jahrgangsstufe 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler.

    Diese Verlässlichkeit bietet das 60-Minuten System selbstverständlich auch.

     

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